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   BGH, 15.11.1995 - 2 StR 555/95   

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BGH, 15.11.1995 - 2 StR 555/95 (https://dejure.org/1995,10815)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1995 - 2 StR 555/95 (https://dejure.org/1995,10815)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1995 - 2 StR 555/95 (https://dejure.org/1995,10815)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.08.1995 - 2 StR 362/95

    Strafschärfungsgrund - Beseitigung von Tatspuren - Entziehung der Strafverfolgung

    Auszug aus BGH, 15.11.1995 - 2 StR 555/95
    Das Alter des Opfers eines Tötungsdelikts darf einem Angeklagten nicht angelastet werden, da das Leben Wertabstufungen nicht zugänglich ist (BGH, Beschl. v. 15. Februar 1984 - 2 StR 347/83; BGH, Beschl. v. 11. August 1995 - 2 StR 362/95).
  • BGH, 15.02.1984 - 2 StR 347/83

    Anforderungen an die Strafzumessungserwägungen bei hoher Ausschöpfung des

    Auszug aus BGH, 15.11.1995 - 2 StR 555/95
    Das Alter des Opfers eines Tötungsdelikts darf einem Angeklagten nicht angelastet werden, da das Leben Wertabstufungen nicht zugänglich ist (BGH, Beschl. v. 15. Februar 1984 - 2 StR 347/83; BGH, Beschl. v. 11. August 1995 - 2 StR 362/95).
  • BGH, 27.02.2008 - 2 StR 603/07

    Mord; Heimtücke (Arglosigkeit; Erkennen des Angriffs; Einsichtsfähigkeit);

    Das junge Alter des Tatopfers darf im Übrigen nicht strafschärfend gewertet werden, weil das Leben Wertabstufungen nicht zugänglich ist (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatauswirkungen 8; BGH, Beschluss vom 15. November 1995 - 2 StR 555/95).
  • BGH, 07.01.1997 - 4 StR 605/96

    Aufhebung eines Strafausspruchs in der Revision - Zeitlich begrenzte

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß die strafschärfende Erwägung, der Angeklagte habe "eine 26-jährige Frau" getötet, "die noch einen großen Teil ihres Lebens vor sich hatte" (UA 28), rechtsfehlerhaft ist, weil der strafrechtliche Schutz des Lebens Wertabstufungen grundsätzlich nicht zuläßt (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Totschlag 1 m.w.N.; BGH, Beschluß vom 15. November 1995 - 2 StR 555/95).
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